Staatliche Förderprämie für e-Autos im Autohaus Mayrhörmann GmbH // Diedorf bei Augsburg

1 Genaue Voraussetzungen, Höhe und Verfügbarkeit der staatlichen Förderungen hängen von den jeweils gültigen Richtlinien ab. Ob und wie die Voraussetzungen erfüllt werden können, wird im Einzelfall geprüft. Weitere Informationen unter: http://www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung

E-Auto Förderung 2026

Bis zu 6.000 Euro 1 Prämie

Mit der neuen E-Auto Prämie unterstützt die Bundesregierung ab Anfang 2026 wieder Privatpersonen bei der Anschaffung eines Elektroautos. Gefördert werden der Kauf oder das Leasing von neuen Elektrofahrzeugen, abhängig von Einkommen und der Familiensituation. Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so Ihren Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden förderfähige Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erstmals zugelassen werden.

Förderfähig sind EU-Fahrzeug der Klasse M1 (PKW) mit:

  • rein batterieelektrischem Antrieb (BEV),
  • Plug-in-Hybridantrieb (PHEV)

Plug-in-Hybride sind förderfähig, wenn sie maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.

Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind 36 Monate

Die Antragstellung soll ab Mai 2026 online möglich sein und rückwirkend gelten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderprämie setzt sich aus einer generellen Basisförderung und möglichen Zusatzförderung zusammen und ist nach Einkommens- und Familienverhältnissen gestaffelt:

Basisförderung

  • 3.000 € für rein elektrische Fahrzeuge
  • 1.500 € für Plug-in-Hybride

Zusätzliche Förderung

  • 500 € Kinderbonus (max. 1.000 €)
  • Zusatzförderung: +1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €, +2.000 € bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €

Somit sind, je nach Einkommen und Familiensituation, Förderbeträge von bis zu 6.000 Euro möglich.

Gilt die Förderung auch für Leasing?

Ja, Leasing wird genauso gefördert wie der Kauf des Elektrofahrzeuges. Die Förderhöhe und Voraussetzungen sind gleich einem Fahrzeugkauf. Das Fahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen sein und eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten muss eingehalten werden.

Wer kann die Prämie beantragen?

Gefördert werden Elektro- und Plug-in Neufahrzeuge (Voraussetzungen siehe oben), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr. Für Familien erhöht sich diese Grenze:

  • zusätzlich 5.000 € bei einem Kind
  • zusätzlich 10.000 € bei zwei oder mehr Kindern

Familien mit zwei oder mehr Kindern und bis zu 90.000 Euro Jahreseinkommen können somit förderberechtigt sein.

Wie kann die Förderung erhalten werden?

  • Förderfähig sind Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 01.01.2026
  • Die Förderung kann auch rückwirkend beantragt werden
  • Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich
  • Maßgeblich ist jedoch das Datum der Zulassung, nicht der Kaufvertrag
  • Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden.

Zusammenfassend:

Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

1 Genaue Voraussetzungen, Höhe und Verfügbarkeit der staatlichen Förderungen hängen von den jeweils gültigen Richtlinien ab. Ob und wie du die Voraussetzungen erfüllst, wird im Einzelfall geprüft. Weitere Informationen findest du unter: http://www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung

Rechtlicher Hinweis:
Alle Informationen und Angaben sind ohne Gewähr. Das Autohaus Mayrhörmann GmbH übernimmt keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Alle Informationen über die Umweltprämie finden sie auf der Webseite des Bundesumweltministerium.

Stand 26.01.2026